ADA Baudienstleistungen steht für Qualitätsarbeit für Ihre Bauprojekte

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ADA Baudienstleistungen AG (im Folgenden «Auftragnehmer» genannt) und ihren Auftraggebern (im Folgenden «Auftraggeber» genannt). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Baudienstleistungen gemäss den vertraglichen Vereinbarungen. Der genaue Leistungsumfang wird in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag festgelegt. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Form.

3. Vergütung

Die Vergütung für die Baudienstleistungen richtet sich nach den vereinbarten Preisen und Zahlungsbedingungen. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Auftragnehmers. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

4. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei Verzögerungen oder Terminverschiebungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.

5. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers.

7. Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

ADA Baudienstleistungen im Juni 2023
ada-baudienstleistungen.ch